Fördermöglichkeiten für private Eigentümer in der Dorferneuerung
Die Dorferneuerung leistet einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung und Belebung der Ortskerne. Daher stellt das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben in der Dorferneuerung Westerheim V unter bestimmten Voraussetzungen auch privaten Grundstücks- und Hauseigentümern Fördermittel zur Verfügung.
Gefördert werden können bei Gebäuden z.B. dorfgerechte Umbaumaßnahmen, die Erhaltung, Umnutzung und dorfgerechte Gestaltung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie energiesparende Maßnahmen. Ebenso können Maßnahmen der energetischen Sanierung mit gestalterischer Aufwertung und unter Umständen auch Abbrüche mit anschließendem Neubau dorfgerechter Gebäude, die sich dem gewachsenen Ortsbild anpassen, gefördert werden.
Zudem gibt es Fördermöglichkeiten für die dorfgemäße Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen. Für alle Maßnahmen gilt, dass sie den Zielen der Planungen zur Dorferneuerung entsprechen müssen.
Wenn Sie also auf Ihrem Grundstück im Fördergebiet in der Gemeinde Westerheim (sh. Karte!) solche Vorhaben umsetzen wollen, können Sie sich gerne an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Westerheim V, Bauoberrat Christoph Graf, Tel. 08282/92-328, beim Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben wenden. Beim ALE Schwaben wird dann geprüft, ob für Ihr Bauvorhaben die Voraussetzungen für eine Privatförderung vorliegen.
Bitte beachten Sie: Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie vor Beginn der Maßnahme, also auch vor der Auftragsvergabe, vom ALE Schwaben die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erhalten haben.
Nutzen Sie die Fördermittel, die die Dorferneuerung Ihnen bietet und sprechen Sie uns bei Interesse an!